Gesetzeslage zur Prostitution: 90 Prozent der Frauen machen das nicht freiwillig

31.08.2020 21:41

Bild: © sokaeiko / PIXELIO

In Deutchland können Mäner noch immer für das gleiche Geld ins Kino oder, zynisch ausgedrückt, eine Frau kaufen. Prostitution in Deutschland ist erlaubt. Im Juli 2017 trat das neue Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft, doch leider brachte es nur leichte Verbesserungen. Bspw. wurde das Mindestalter für die Prostitution bei traurigen 18 Jahren belassen. Neu sind die Verpflichtung zum Benutzen von Kondomen und eine Anmeldepflicht. Ermöglicht werden soll damit eine verbesserte Sozial- und Gesundheitsberatung und die Verbesserung des Kontakts zwischen den Beratungsstellen und den Frauen.

Im Jahr 2002 hatte die Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet, wonach die Sittenwidrigkeit der Prostitution abgeschafft wurde. Ziel war es, die Prostitution zu legalisieren, dem Beruf das gesellschaftliche Stigma zu nehmen und den Frauen den Zugang zu Sozialversicherungen zu ermöglichen. Doch die Prostitution ist kein Gewerbe wie jedes andere, der Job anderen nicht vergleichbar. Wenn sich die Frauen von mittags bis spät in die Nacht anbieten müssen und den größten Teil des Geldes an Loverboys oder andere Zuhälter abzuliefern haben, kann von selbstbestimmter Arbeit nicht die Rede sein. 90 Prozent der Frauen machen das nicht freiwillig.

Meist kommen die jungen Frauen aus Osteuropa; aus Rumänien, Bulgarien oder Ungarn. Das Wohlstandsgefälle innerhalb der EU lockt mit der Hoffnung auf einen guten Arbeitsplatz. Dann, nachdem sie mit fadenscheinigen Versprechungen hergebracht wurden, folgt das böse Erwachen: Den Frauen werden die Pässe abgenommen, sie sprechen gar nicht oder nur rudimentär deutsch. Mittels übler Methoden werden sie häufig in die Verschuldung getrieben und mitunter von ihren Zuhältern bald in die nächste Stadt verfrachtet. 

Der Paradise-Prozess um das nach Aussage der Betreiber größte Bordell Europas zeigte überdeutlich, wie eng das Rotlichtmilieu oft mit einem kriminellen Umfeld verbunden ist. So wurde zum Beispiel durch die Rockergruppen Hell’s Angels und United Tribuns zum Teil brachial mit den jungen Frauen umgegangen. Bordellbetreiber Rudloff wurde 2019 zu fünf Jahren Haft verurteilt - wegen Beihilfe zum Menschenhandel, sexueller Ausbeutung sowie Betrug. Im März 2020, nach Zerschlagung der Machenschaften, meldete das Paradise Insolvenz an.

Doch warum gehen die Frauen nicht einfach zur Polizei? Widerstand und Protest gegen Zuhälter und mittlerweile auch oft Zuhälterinnen können für die jungen Frauen im Milieu gefährlich bis sogar lebensgefährlich werden. In ihren Heimatländern erlebten sie zudem die Ordnungshüter oft als Feinde und auf Seiten gewaltausübender Männer. Eine Zusammenarbeit mit der Polizei ist für sie daher meist undenkbar.